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||||
"questions": [
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{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was beschreibt Vertragsarten am besten?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Grundlagen sicher einordnen.",
|
||||
"text": "Wie kommt ein Vertrag nach BGB grundsätzlich zustande?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Vertragsarten hilft, wirtschaftliche Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen.",
|
||||
"Es ist nur Dekoration und hat keinen Prüfungsbezug.",
|
||||
"Es ist ein zufälliger Begriff ohne technische Bedeutung."
|
||||
"Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme.",
|
||||
"Allein durch das Angebot einer Vertragspartei.",
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||||
"Nur durch Eintragung in ein öffentliches Register."
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||||
],
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||||
"correct": 0,
|
||||
"explanation": "Vertragsarten ist prüfungsrelevant, weil Entscheidungen begründet werden müssen."
|
||||
"explanation": "Ein Vertrag entsteht durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme); ein einseitiges Angebot bindet noch keinen Vertragspartner."
|
||||
},
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||||
{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Welche Aussage zu Rechenweg ist richtig?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Kaufvertrag erkennen.",
|
||||
"text": "Was schuldet der Verkäufer bei einem Kaufvertrag (§ 433 BGB)?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Nur das Endergebnis ohne Weg zählt immer.",
|
||||
"Der Rechenweg muss mit Einheiten und Zwischenschritten nachvollziehbar sein.",
|
||||
"Einheiten sind grundsätzlich egal."
|
||||
"Die dauerhafte Leistung eines bestimmten Tätigkeitsumfangs.",
|
||||
"Die Übergabe und Übereignung einer mangelfreien Sache.",
|
||||
"Die Herstellung eines individuell vereinbarten Werkes."
|
||||
],
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||||
"correct": 1,
|
||||
"explanation": "IHK-Aufgaben bewerten häufig den nachvollziehbaren Lösungsweg."
|
||||
"explanation": "Beim Kaufvertrag verschafft der Verkäufer dem Käufer Eigentum und Besitz an einer mangelfreien Sache; eine Herstellungs- oder Tätigkeitspflicht gehört zu Werk- bzw. Dienstvertrag."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Woran erkennst du Kriterien in einer AP1-Aufgabe?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Werkvertrag erkennen.",
|
||||
"text": "Was ist das Kennzeichen eines Werkvertrags (§ 631 BGB)?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Kriterien verhindern jede Entscheidung.",
|
||||
"Kriterien werden nach der Entscheidung erfunden.",
|
||||
"Kriterien machen Alternativen vergleichbar."
|
||||
"Es wird nur eine Tätigkeit ohne bestimmtes Ziel geschuldet.",
|
||||
"Es wird ausschließlich die Lieferung einer Standardware geschuldet.",
|
||||
"Es wird ein bestimmter Erfolg, also ein fertiges Werk, geschuldet."
|
||||
],
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||||
"correct": 2,
|
||||
"explanation": "Saubere Kriterien machen Entscheidungen transparent."
|
||||
"explanation": "Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer einen konkreten Erfolg (das fertige Werk); beim Dienstvertrag dagegen nur die Tätigkeit als solche."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was ist bei Kosten besonders wichtig?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Dienstvertrag erkennen.",
|
||||
"text": "Was schuldet der Dienstverpflichtete bei einem Dienstvertrag (§ 611 BGB)?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Kosten müssen vollständig und passend zum Szenario erfasst werden.",
|
||||
"Kosten spielen in Wirtschaft nie eine Rolle.",
|
||||
"Nur die höchste Zahl ist relevant."
|
||||
"Die Tätigkeit bzw. das Tätigwerden, nicht aber einen bestimmten Erfolg.",
|
||||
"Einen garantierten Erfolg als Ergebnis seiner Arbeit.",
|
||||
"Die Übereignung einer beweglichen Sache."
|
||||
],
|
||||
"correct": 0,
|
||||
"explanation": "Wirtschaftsaufgaben verlangen vollständige Betrachtung."
|
||||
"explanation": "Beim Dienstvertrag wird das Tätigwerden geschuldet, nicht der Erfolg; der Dienstverpflichtete haftet daher nicht dafür, dass ein bestimmtes Ergebnis eintritt."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was beschreibt Nutzen am besten?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Erfolg vs. Tätigkeit.",
|
||||
"text": "Was unterscheidet Werkvertrag und Dienstvertrag am deutlichsten?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Nutzen ist immer verboten.",
|
||||
"Nutzen kann quantitativ oder qualitativ bewertet werden.",
|
||||
"Nutzen ist immer nur eine Zufallszahl."
|
||||
"Der Werkvertrag ist immer kostenlos, der Dienstvertrag kostenpflichtig.",
|
||||
"Beim Werkvertrag wird ein Erfolg geschuldet, beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit.",
|
||||
"Beide schulden denselben Erfolg, unterscheiden sich aber im Preis."
|
||||
],
|
||||
"correct": 1,
|
||||
"explanation": "Nicht jeder Nutzen ist direkt in Euro messbar."
|
||||
"explanation": "Entscheidend ist der geschuldete Inhalt: Werkvertrag = geschuldeter Erfolg, Dienstvertrag = geschuldete Tätigkeit ohne Erfolgsgarantie."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Welche Aussage zu Vergleichbarkeit ist richtig?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Werklieferungsvertrag erkennen.",
|
||||
"text": "Was kennzeichnet einen Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB)?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Jede Alternative nutzt andere Einheiten.",
|
||||
"Vergleichbarkeit ist nur Dekoration.",
|
||||
"Alternativen müssen auf derselben Grundlage verglichen werden."
|
||||
"Die reine Nutzungsüberlassung einer Sache gegen Miete.",
|
||||
"Eine dauerhafte Beratungsleistung ohne Materialeinsatz.",
|
||||
"Die Herstellung und Lieferung einer beweglichen Sache aus zu beschaffendem Material."
|
||||
],
|
||||
"correct": 2,
|
||||
"explanation": "Ohne gleiche Grundlage ist ein Vergleich unfair."
|
||||
"explanation": "Beim Werklieferungsvertrag stellt der Unternehmer eine bewegliche Sache her und liefert sie; rechtlich wird er weitgehend nach Kaufrecht behandelt."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Woran erkennst du Dokumentation in einer AP1-Aufgabe?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Gewährleistung.",
|
||||
"text": "Was bedeutet die gesetzliche Gewährleistung beim Kaufvertrag?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Annahmen, Zahlen und Entscheidung müssen dokumentiert werden.",
|
||||
"Dokumentation macht Rechnungen falsch.",
|
||||
"Dokumentation ist nur für Grafiken."
|
||||
"Der Käufer hat bei einem Mangel Anspruch auf Nacherfüllung.",
|
||||
"Der Verkäufer darf Mängel grundsätzlich ignorieren.",
|
||||
"Mängel verpflichten ausschließlich zur sofortigen Geldstrafe."
|
||||
],
|
||||
"correct": 0,
|
||||
"explanation": "Dokumentation macht Entscheidungen prüfbar."
|
||||
"explanation": "Bei einem Sachmangel kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), später ggf. mindern oder zurücktreten."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was ist bei Prüfungsargumentation besonders wichtig?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Abnahme.",
|
||||
"text": "Welche Bedeutung hat die Abnahme beim Werkvertrag?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Eine Begründung ist nie erlaubt.",
|
||||
"Eine gute Antwort verbindet Rechnung und kurze Begründung.",
|
||||
"Nur ein Schlagwort reicht immer."
|
||||
"Sie ist beim Werkvertrag rechtlich völlig bedeutungslos.",
|
||||
"Mit ihr wird die Vergütung fällig und die Gefahr geht über.",
|
||||
"Sie ersetzt das Angebot beim Vertragsschluss."
|
||||
],
|
||||
"correct": 1,
|
||||
"explanation": "AP1 fragt häufig nach nachvollziehbarer Bewertung."
|
||||
"explanation": "Mit der Abnahme des mangelfreien Werks wird die Vergütung fällig, die Gefahr geht auf den Besteller über und die Gewährleistungsfrist beginnt."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was beschreibt Risiko am besten?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Mietvertrag erkennen.",
|
||||
"text": "Was schuldet der Vermieter bei einem Mietvertrag (§ 535 BGB)?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Risiken gibt es nur in Netzwerken.",
|
||||
"Risiken müssen ignoriert werden.",
|
||||
"Wirtschaftliche Entscheidungen können Risiken und Unsicherheiten enthalten."
|
||||
"Die Übereignung der Mietsache an den Mieter.",
|
||||
"Die Herstellung eines neuen Werkes für den Mieter.",
|
||||
"Die Gebrauchsüberlassung der Mietsache auf Zeit gegen Entgelt."
|
||||
],
|
||||
"correct": 2,
|
||||
"explanation": "Risiken gehören zu realistischen Entscheidungen."
|
||||
"explanation": "Beim Mietvertrag überlässt der Vermieter den Gebrauch der Sache auf Zeit; das Eigentum bleibt bei ihm, anders als beim Kaufvertrag."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Vertragsgrundlagen",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Vertragsgrundlagen sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Welche Aussage zu Entscheidung ist richtig?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Verträge richtig zuordnen.",
|
||||
"text": "Welche Aussage zur Einordnung von Verträgen ist richtig?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Die beste Alternative hängt von Ziel, Kosten, Nutzen und Rahmenbedingungen ab.",
|
||||
"Immer gewinnt die billigste Alternative.",
|
||||
"Immer gewinnt die teuerste Alternative."
|
||||
"Die Vertragsart richtet sich nach dem tatsächlich geschuldeten Inhalt, nicht nur nach der Bezeichnung.",
|
||||
"Allein die Überschrift des Dokuments bestimmt die Vertragsart.",
|
||||
"Jeder schriftliche Vertrag ist automatisch ein Kaufvertrag."
|
||||
],
|
||||
"correct": 0,
|
||||
"explanation": "Preis allein reicht oft nicht als Entscheidungskriterium."
|
||||
"explanation": "Maßgeblich ist der wirkliche Leistungsinhalt; eine falsche oder fehlende Bezeichnung ändert die rechtliche Einordnung nicht."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was beschreibt Vertragsarten am besten?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: IT-Beispiele zuordnen.",
|
||||
"text": "Ein IT-Dienstleister erstellt für einen Kunden eine individuelle Software nach Pflichtenheft. Welche Vertragsart liegt vor?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Vertragsarten hilft, wirtschaftliche Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen.",
|
||||
"Es ist nur Dekoration und hat keinen Prüfungsbezug.",
|
||||
"Es ist ein zufälliger Begriff ohne technische Bedeutung."
|
||||
],
|
||||
"correct": 0,
|
||||
"explanation": "Vertragsarten ist prüfungsrelevant, weil Entscheidungen begründet werden müssen."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Welche Aussage zu Rechenweg ist richtig?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Nur das Endergebnis ohne Weg zählt immer.",
|
||||
"Der Rechenweg muss mit Einheiten und Zwischenschritten nachvollziehbar sein.",
|
||||
"Einheiten sind grundsätzlich egal."
|
||||
"Dienstvertrag, weil nur eine Tätigkeit geschuldet wird.",
|
||||
"Werkvertrag, weil ein konkreter Erfolg (lauffähige Software) geschuldet wird.",
|
||||
"Mietvertrag, weil eine Sache überlassen wird."
|
||||
],
|
||||
"correct": 1,
|
||||
"explanation": "IHK-Aufgaben bewerten häufig den nachvollziehbaren Lösungsweg."
|
||||
"explanation": "Die Erstellung einer Individualsoftware nach Pflichtenheft schuldet einen Erfolg (das fertige, abnahmefähige Programm) und ist daher Werkvertrag."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Woran erkennst du Kriterien in einer AP1-Aufgabe?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: IT-Beispiele zuordnen.",
|
||||
"text": "Ein Unternehmen schließt einen laufenden Wartungs- und Supportvertrag für seine IT-Systeme ab. Welche Vertragsart liegt typischerweise vor?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Kriterien verhindern jede Entscheidung.",
|
||||
"Kriterien werden nach der Entscheidung erfunden.",
|
||||
"Kriterien machen Alternativen vergleichbar."
|
||||
"Werkvertrag, weil ein einmaliges Werk abzunehmen ist.",
|
||||
"Kaufvertrag, weil Hardware übereignet wird.",
|
||||
"Dienstvertrag, weil dauerhaftes Tätigwerden ohne festen Erfolg geschuldet wird."
|
||||
],
|
||||
"correct": 2,
|
||||
"explanation": "Saubere Kriterien machen Entscheidungen transparent."
|
||||
"explanation": "Laufende Wartung und Support schulden ein fortgesetztes Tätigwerden ohne garantierten Einzelerfolg und sind damit typischerweise Dienstvertrag."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was ist bei Kosten besonders wichtig?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: IT-Beispiele zuordnen.",
|
||||
"text": "Ein Betrieb kauft 20 fertige Standard-Notebooks beim Händler. Welche Vertragsart liegt vor?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Kosten müssen vollständig und passend zum Szenario erfasst werden.",
|
||||
"Kosten spielen in Wirtschaft nie eine Rolle.",
|
||||
"Nur die höchste Zahl ist relevant."
|
||||
"Kaufvertrag, weil fertige Sachen übergeben und übereignet werden.",
|
||||
"Werkvertrag, weil die Notebooks erst hergestellt werden.",
|
||||
"Dienstvertrag, weil der Händler tätig wird."
|
||||
],
|
||||
"correct": 0,
|
||||
"explanation": "Wirtschaftsaufgaben verlangen vollständige Betrachtung."
|
||||
"explanation": "Beim Erwerb fertiger Standardware steht die Übereignung der Sache im Vordergrund; das ist ein klassischer Kaufvertrag."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was beschreibt Nutzen am besten?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: IT-Beispiele zuordnen.",
|
||||
"text": "Ein Anbieter fertigt eine speziell konfigurierte Serveranlage aus selbst beschafftem Material und liefert sie aus. Welche Vertragsart liegt vor?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Nutzen ist immer verboten.",
|
||||
"Nutzen kann quantitativ oder qualitativ bewertet werden.",
|
||||
"Nutzen ist immer nur eine Zufallszahl."
|
||||
"Reiner Dienstvertrag, weil nur beraten wird.",
|
||||
"Werklieferungsvertrag, weil eine bewegliche Sache hergestellt und geliefert wird.",
|
||||
"Mietvertrag, weil der Server überlassen wird."
|
||||
],
|
||||
"correct": 1,
|
||||
"explanation": "Nicht jeder Nutzen ist direkt in Euro messbar."
|
||||
"explanation": "Herstellung plus Lieferung einer beweglichen Sache aus zu beschaffendem Material ist ein Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB), der weitgehend dem Kaufrecht folgt."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Welche Aussage zu Vergleichbarkeit ist richtig?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: IT-Beispiele zuordnen.",
|
||||
"text": "Ein Unternehmen nutzt Cloud-Speicher gegen monatliche Gebühr, ohne Eigentum zu erwerben. Welcher Vertragstyp passt am ehesten?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Jede Alternative nutzt andere Einheiten.",
|
||||
"Vergleichbarkeit ist nur Dekoration.",
|
||||
"Alternativen müssen auf derselben Grundlage verglichen werden."
|
||||
"Kaufvertrag, weil Eigentum am Speicher übergeht.",
|
||||
"Werkvertrag, weil ein einmaliger Erfolg geschuldet wird.",
|
||||
"Mietähnlicher Vertrag, weil eine Ressource zeitlich gegen Entgelt überlassen wird."
|
||||
],
|
||||
"correct": 2,
|
||||
"explanation": "Ohne gleiche Grundlage ist ein Vergleich unfair."
|
||||
"explanation": "Cloud-Speicher wird auf Zeit gegen Entgelt zur Nutzung überlassen, ohne Eigentumsübergang; das entspricht der Struktur eines Mietvertrags."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Woran erkennst du Dokumentation in einer AP1-Aufgabe?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Gewährleistung im IT-Kontext.",
|
||||
"text": "Nach Übergabe einer im Werkvertrag erstellten Software treten Fehler auf. Was kann der Besteller zunächst verlangen?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Annahmen, Zahlen und Entscheidung müssen dokumentiert werden.",
|
||||
"Dokumentation macht Rechnungen falsch.",
|
||||
"Dokumentation ist nur für Grafiken."
|
||||
"Nacherfüllung, also die Beseitigung der Mängel durch den Unternehmer.",
|
||||
"Sofort den vollen Schadensersatz ohne weitere Voraussetzungen.",
|
||||
"Nichts, da bei Software keine Gewährleistung besteht."
|
||||
],
|
||||
"correct": 0,
|
||||
"explanation": "Dokumentation macht Entscheidungen prüfbar."
|
||||
"explanation": "Auch beim Werkvertrag steht dem Besteller bei Mängeln zunächst der Anspruch auf Nacherfüllung zu; erst danach kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was ist bei Prüfungsargumentation besonders wichtig?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Erfolg vs. Tätigkeit im IT-Kontext.",
|
||||
"text": "Eine Beraterin schult die Mitarbeiter im Umgang mit einer neuen Software, ohne einen Lernerfolg zu garantieren. Welche Vertragsart liegt vor?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Eine Begründung ist nie erlaubt.",
|
||||
"Eine gute Antwort verbindet Rechnung und kurze Begründung.",
|
||||
"Nur ein Schlagwort reicht immer."
|
||||
"Werkvertrag, weil ein messbarer Lernerfolg geschuldet wird.",
|
||||
"Dienstvertrag, weil die Schulungstätigkeit ohne Erfolgsgarantie geschuldet wird.",
|
||||
"Kaufvertrag, weil Schulungsunterlagen übergeben werden."
|
||||
],
|
||||
"correct": 1,
|
||||
"explanation": "AP1 fragt häufig nach nachvollziehbarer Bewertung."
|
||||
"explanation": "Eine Schulung schuldet das fachgerechte Tätigwerden, nicht einen garantierten Lernerfolg, und ist deshalb Dienstvertrag."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Was beschreibt Risiko am besten?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: typische Verwechslung.",
|
||||
"text": "Ein Auftragnehmer installiert und konfiguriert ein Netzwerk so, dass es funktionsfähig abgenommen werden kann. Welche Vertragsart liegt vor?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Risiken gibt es nur in Netzwerken.",
|
||||
"Risiken müssen ignoriert werden.",
|
||||
"Wirtschaftliche Entscheidungen können Risiken und Unsicherheiten enthalten."
|
||||
"Dienstvertrag, weil keine Abnahme nötig ist.",
|
||||
"Kaufvertrag, weil nur Geräte geliefert werden.",
|
||||
"Werkvertrag, weil ein funktionsfähiges, abnahmefähiges Netzwerk als Erfolg geschuldet wird."
|
||||
],
|
||||
"correct": 2,
|
||||
"explanation": "Risiken gehören zu realistischen Entscheidungen."
|
||||
"explanation": "Geschuldet ist ein konkretes, abnahmefähiges Ergebnis (das lauffähige Netzwerk); das spricht für einen Werkvertrag mit Abnahme."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Praxisfälle sicher anwenden.",
|
||||
"text": "Welche Aussage zu Entscheidung ist richtig?",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Leasing einordnen.",
|
||||
"text": "Ein Betrieb least Firmenfahrzeuge und zahlt monatliche Raten für die Nutzung. Wie ist Leasing typischerweise einzuordnen?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Die beste Alternative hängt von Ziel, Kosten, Nutzen und Rahmenbedingungen ab.",
|
||||
"Immer gewinnt die billigste Alternative.",
|
||||
"Immer gewinnt die teuerste Alternative."
|
||||
"Als mietähnlicher Vertrag mit Nutzungsüberlassung auf Zeit gegen Entgelt.",
|
||||
"Als Kaufvertrag mit sofortigem Eigentumsübergang.",
|
||||
"Als Werkvertrag mit geschuldetem Erfolg."
|
||||
],
|
||||
"correct": 0,
|
||||
"explanation": "Preis allein reicht oft nicht als Entscheidungskriterium."
|
||||
"explanation": "Leasing ist im Kern eine entgeltliche Nutzungsüberlassung auf Zeit und damit mietähnlich; das Eigentum verbleibt während der Laufzeit beim Leasinggeber."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Pflichten richtig zuordnen.",
|
||||
"text": "Welche Aussage zur Abgrenzung Kauf-/Werkvertrag im IT-Bereich ist richtig?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Standardsoftware von der Stange ist eher Werkvertrag.",
|
||||
"Individuell erstellte Software nach Vorgaben ist eher Werkvertrag, fertige Standardsoftware eher Kaufvertrag.",
|
||||
"Beide Fälle sind immer reine Dienstverträge."
|
||||
],
|
||||
"correct": 1,
|
||||
"explanation": "Fertige Standardsoftware wird wie eine Sache erworben (Kauf), während individuell auf Vorgaben erstellte Software einen Erfolg schuldet (Werkvertrag)."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Prüfungsargumentation.",
|
||||
"text": "Wie begründest du in der AP1 die Zuordnung zu einer Vertragsart am besten?",
|
||||
"answers": [
|
||||
"Indem du nur die Bezeichnung im Aufgabentext abschreibst.",
|
||||
"Indem du immer Kaufvertrag annimmst, weil das am häufigsten vorkommt.",
|
||||
"Indem du prüfst, ob ein Erfolg, eine Tätigkeit oder eine Sachübereignung geschuldet ist."
|
||||
],
|
||||
"correct": 2,
|
||||
"explanation": "Eine prüfungstaugliche Begründung leitet die Vertragsart aus dem geschuldeten Leistungsinhalt ab (Erfolg, Tätigkeit oder Übereignung), nicht aus der bloßen Bezeichnung."
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
"category": "Praxisfälle",
|
||||
"hint": "Vertragsarten: Folgen der Einordnung.",
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"text": "Warum ist die richtige Einordnung der Vertragsart praktisch wichtig?",
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"answers": [
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"Weil davon Pflichten, Gewährleistung, Abnahme und Haftung abhängen.",
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"Weil die Vertragsart nur den Preis, sonst aber nichts beeinflusst.",
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"Weil die Einordnung rechtlich keine Folgen hat."
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],
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"correct": 0,
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"explanation": "Die Vertragsart bestimmt die gegenseitigen Pflichten sowie Regelungen zu Gewährleistung, Abnahme, Fälligkeit und Haftung; eine falsche Einordnung führt zu falschen Rechtsfolgen."
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}
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